Saturday, 18 February 2017

Aktuelle Gaap Spezifiziert Die Kompensation Kosten Für Aktien Optionen Werden Gemessen

Zusammenfassung der SFAS Nr. 123 (Ausgabe Dezember 2004) SFAS Nr. 123 a. Aktienbasierte Vergütung b. Überarbeitet im Dezember 2004 Für öffentliche Beteiligungen ist eine Fair-Value-Methode erforderlich. Kosten der aktienbasierten Vergütung - die im Abschluss anzugeben sind. B. Alle Unternehmen --gt müssen eine Fair-Value-Methode anwenden. C. Unparteiische Einheiten --gt ist es gestattet, alternativ eine intrinsisch wertbasierte Methode zu wählen. Fair-Value-Methode Aktienoption --gt Opting-Pricing-Modell wird verwendet (zB Black-Scholes-Modell, Binomialmodell) Intrinsic-Value-basierte Methode Aktienoption --gt Intrinsischer Wert Börsennotierter Aktienkurs - Option Ausübungspreis Anerkennung von Vergütungskosten: a. Vergütungskosten werden erfasst - über die erforderliche Dienstzeit b. Erforderliche Dienstzeit - in dem Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer eine Dienstleistung erbringen muss - der Gewährleistungszeitraum c. Die Vergütungskosten fallen an, wenn - es wahrscheinlich ist, dass die Performance-Bedingung erreicht wird. D. Bisher erfasste Vergütungskosten werden nicht rückgängig gemacht - wenn die Mitarbeiteraktienoption nicht ausgeübt wird. Änderungen in der SFAS-Nr. 123 SFAS Nr. 123 vom Dezember 2004 (Dezember 2004) ersetzen folgendes: a. Oktober 1995 Version von SFAS Nr. 123, Bilanzierung der aktienorientierten Vergütung b. APB Stellungnahme Nr. 25, Bilanzierung von Aktien an Mitarbeiter c. SFAS Nr. 148 d. ARB Nr. 43, Kapitel 13B Unterschiede zwischen der Version vom Dezember 2004 und der Version SFAS Nr. 123 vom Oktober 1995: a. Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern im aktienbasierten Vergü - tungstransaktionen werden wie folgt bewertet: --gt Öffentliche Gesell - schaften Fair Value-Methode ist erforderlich --gt Non-public-Gesellschaften: Intrinsische Wert - methode ist zulässig Oktober 1995 - Die Fair Value-Methode wird gefördert, aber nicht benötigt , Für alle Entitäten. B. Prämien von Eigenkapitalinstrumenten --gt Nicht öffentlich-rechtliche Körperschaften sind verpflichtet, die auf Fair Value basierende Methode zu verwenden. Oktober 1995 Version --gt Nicht öffentlich-rechtliche Körperschaften dürfen entweder eine auf Fair Value basierende Methode oder eine Mindestwertmethode verwenden c. Anzahl der Instrumente (für die die erforderliche Leistung erbracht wird): --gt ist für alle Gesellschaften zu schätzen. Oktober 1995 Version --gt Alle Unternehmen haben die Möglichkeit, Verzugszinsen zu berücksichtigen. D. Inkompetente Vergütungskosten (für eine Änderung der Konditionen) --Gewicht gemessen am Vergleich der beizulegenden Zeitwerte vor und nach Änderungen Oktober 1995 version --gt Die Auswirkung von Änderungen ist die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert der geänderten Prämie zum Zeitpunkt der Gewährung (I) die verbleibende anfänglich geschätzte erwartete Nutzungsdauer oder (ii) die voraussichtliche Nutzungsdauer der geänderten Vergütung Zusammenfassung der SFAS Nr. 123 (Oktober 1995 Version) Aufstellung der Rechnungslegungsstandards ( SFAS) Nr. 123a. Bilanzierung der aktienorientierten Vergütung b. Ausgestellt im Oktober 1995 Die Fair Value Methode wird gefördert, nicht erforderlich. Alle Unternehmen sind ermutigt (aber nicht verpflichtet), auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwertes der Bilanzierung eines aktienbasierten Vergütungsplans zu erfolgen. Transaktionen mit anderen als Mitarbeitern: a. Eigenkapitalinstrumente, die im Austausch von Waren oder Dienstleistungen ausgegeben werden. - Der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Waren und Dienstleistungen dient zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente. B. Wenn der beizulegende Zeitwert von Eigenkapitalinstrumenten verlässlicher messbar ist - wird der beizulegende Zeitwert von Eigenkapitalinstrumenten verwendet - bei häufigem Beispiel: Kauf von Unternehmenszusammenschlüssen Transaktionen mit Mitarbeitern: a. Die auf Fair Value basierende Methode wird gefördert. B. Intrinsic-Value-basierte Methode (APB-Stellungnahme Nr. 25) darf verwendet werden. C. Bei der Anwendung der auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts basierenden Methode wird ein Pro-forma-Nettogewinn (und ein Ergebnis je Aktie) ausgewiesen. Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten (für Mitarbeiterdienstleistungen): a. An die Mitarbeiter ausgegebene Eigenkapitalinstrumente (im Tausch gegen Leistungen von Mitarbeitern) --die gemessene und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Eigenkapitalinstrumente - Mitarbeiterzahl b. - die Arbeitnehmer haben Anspruch auf c. Nicht investierte Arbeitnehmer - haben die Arbeitnehmer nicht die Rechte erworben, von d zu profitieren. Beizulegender Zeitwert der nicht gezahlten Bestände - der Marktpreis eines Anteils desselben Bestandes (als ob er am Tag der Gewährung erteilt worden wäre) e. Der beizulegende Zeitwert einer Aktienoption (gewährt von einer öffentlichen Einrichtung) --gt Das Preismodell wird verwendet (z. B. Black-Scholes-Modell, Binomialmodell). Folgende Faktoren werden berücksichtigt: - Gewährungszeitpunkt: Ausübungspreis, Erwartete Laufzeit der Option, Aktueller Kurs der zugrunde liegenden Aktie --gt Für die erwartete Laufzeit der Option: Erwartete Volatilität der Basiswerte, Erwartete Dividenden der Aktie, Risiko - freier Zinssatz g. Der beizulegende Zeitwert einer Aktienoption (gewährt von einer nicht öffentlich-rechtlichen Körperschaft) - gt Opting-Preismodell wird verwendet (z. B. Black-Scholes-Modell, binomisches Modell). Berücksichtigen Sie alle Faktoren, die in Paragraph 19 erwähnt werden, außer: --gt Erwartete Volatilität der Aktie (über die erwartete Laufzeit der Option) --gt Schätzt den Mindestwert der Option. Anerkennung von Entschädigungskosten: a. Anerkannte Vergütungskosten sind --gt Basierend auf der Anzahl der Instrumente, die Weste. B. Vested --gt Wenn das Arbeitnehmer - Erhaltungsrecht nicht von zusätzlichen Leistungen abhängig ist - typischerweise sind die ausgeübten Optionen ausübbar. C. Vergütungskosten werden erfasst - über die Perioden (in denen die damit verbundenen Leistungen erbracht werden). 15 mc 55. Finanzanalysten sollten immer prüfen, Aktienrückkauf-Pläne sorgfältig, weil A. die Pläne immer über-Markt-Renditen zu produzieren. B. die Pläne in der Regel über-Markt-Renditen. C. es ist wichtig, die Gründe für den Rückkauf zu ermitteln. D. die Pläne sind immer vorteilhaft für die Aktionäre. C. es ist wichtig, die Gründe für den Rückkauf zu ermitteln. 58. Welcher der folgenden Gründe ist kein Grund, weshalb ein Unternehmen seine Aktien erwerben würde. Das Unternehmen benötigt Aktien, um Mitarbeiterbeteiligungsprogramme zu erfüllen. B. Die Unternehmensleitung hat möglicherweise zu dem Schluss gelangt, dass der Aktienbestand des Unternehmens zu dem vorherrschenden Marktpreis unterbewertet ist. C. Das Unternehmen will das Ergebnis je Aktie steigern. D. Das Unternehmen will sein Nettoeinkommen manipulieren. D. Das Unternehmen will sein Nettoeinkommen manipulieren. 62. Welche der folgenden Aussagen in Bezug auf Vorzugsaktien ist nicht korrekt A. Vorzugsaktien können einen variablen Zinssatz haben, der eine Dividende zahlt, die gewöhnlich vierteljährlich angepasst wird. B. Bevorzugte Aktiendividende sind vertragliche Verpflichtungen, die in rentablen Jahren gezahlt werden müssen. C. Die Vorzugsaktien sind nicht partizipativ, so dass die Aktionäre nur dividendenberechtigte Dividenden erhalten können. D. Bevorzugte Aktionäre werden sowohl bei der Dividendenausschüttung als auch bei der Liquidation des Unternehmens bevorzugt. B. Bevorzugte Aktiendividende sind vertragliche Verpflichtungen, die in rentablen Jahren gezahlt werden müssen. 63. Wenn ein börsennotiertes Unternehmen sowohl Stammaktien als auch Vorzugsaktien erteilt, verlangt die SEC, dass A. Vorzugsaktien und Stammaktien im Eigenkapitalsegment kombiniert werden. B. Vorzugsaktien und Stammaktien werden in der Bilanz klar unterschieden. C. alle Vorzugsaktien werden als Verbindlichkeiten ausgewiesen. D. zwingend rückzahlbare Vorzugsaktien werden als Verbindlichkeiten ausgewiesen. B. Vorzugsaktien und Stammaktien werden in der Bilanz klar unterschieden. 64. Das Gesetz über die Änderung des Geschäftsmodells von 1984 regelt die Solvabilität in einer Situation, in der der beizulegende Zeitwert von A. Vermögenswerten den Buchwert der Verbindlichkeiten nach einer Ausschüttung an die Anteilseigner übersteigt. B. Vermögenswerte übersteigen den Marktwert der Verbindlichkeiten nach einer Ausschüttung an die Aktionäre. C. Verbindlichkeiten übersteigen den Zeitwert der Vermögenswerte. D. Verbindlichkeiten übersteigen den Zeitwert der Vermögenswerte nach einer Ausschüttung an die Aktionäre. B. Vermögenswerte übersteigen den Marktwert der Verbindlichkeiten nach einer Ausschüttung an die Aktionäre. 65. Infolge der Verabschiedung des Gesetzes über die revidierte Modellfirma von 1984 kann es angemessen sein, festzustellen, dass A. der Buchwert des Eigentümer-Eigenkapitals möglicherweise kein zutreffendes Bild von potenziell rechtlichen Ausschüttungen gibt. B. der Buchwert des Eigentümer-Eigenkapitals gibt ein zutreffendes Bild der potenziell rechtlichen Ausschüttungen. C. der Buchwert der Eigentümer-Eigenkapital gibt nie ein genaues Bild von potenziell rechtlichen Ausschüttungen. D. Der Buchwert der Vermögenswerte gibt ein zutreffendes Bild der potenziell rechtlichen Ausschüttungen. A. Der Buchwert des Eigentümer-Eigenkapitals darf kein zutreffendes Bild der potenziell rechtlichen 67 geben. Am 15. Dezember 2012 hat Ace Industries 200.000 Aktien der Stammaktie für 10 je Aktie zurückgekauft. Basierend auf den Eigenkapitalkonten, woraus sich dieser Kauf ergeben kann A. Ace hält 2.000.000 eigene Aktien, die im Anhang des Anhangs dargestellt werden. B. Ace im Ruhestand der Aktien durch die Verringerung der Stammaktien und Kapitalrücklagen. C. Ace gibt die Aktien als 2.000.000 Anlagen auf der Aktivseite der Bilanz an. D. Nicht genügend Informationen werden zur Verfügung gestellt, um zu bestimmen, wie Ace den Kauf registriert hat. B. Ace im Ruhestand der Aktien durch die Verringerung der Stammaktien und Kapitalrücklagen. 68. Durch die Prüfung der Eigenkapitalveränderungsrechnung kann ein Anleger alle nachstehenden Aktien ermitteln, mit Ausnahme von A. Aktien, die an Mitarbeiter für aktienbasierte Vergütungen ausgegeben werden. B. nicht realisierte Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren. C. den Betrag der im Laufe des Jahres ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen. D. Dividenden auf Stammaktien gemeldet. C. den Betrag der im Laufe des Jahres ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen. 88. Der Ausübungspreis für Aktienoptionspläne am Tag der Gewährung beträgt A. immer höher als der Marktpreis der zugrunde liegenden Aktien. B. immer unter dem Marktpreis der zugrunde liegenden Aktien. C. in der Regel niedriger als der Marktpreis der zugrunde liegenden Aktien. D. in der Regel gleich oder höher als der Marktpreis der zugrunde liegenden Aktien. D. in der Regel gleich oder höher als der Marktpreis der zugrunde liegenden Aktien. 91. Welches der folgenden Argumente wurde nicht zur Unterstützung der Fortsetzung der Bilanzierung von aktienbasierten Vergütungsplänen verwendet, wie dies nach der APB-Stellungnahme Nr. 25 A zulässig ist. Aktienoptionen beinhalten keinen Cashflow, weshalb die Erfassung eines Aufwands angemessen wäre Ertragsmessung. B. Die Black-Scholes-Methode zur Bewertung von Aktienoptionen wurde nicht allgemein akzeptiert und ist willkürlich. C. Der Fair Value-Ansatz könnte die Einhaltung der Vertragsbedingungen gefährden. D. Der Ansatz des beizulegenden Zeitwerts würde die Aufwendungen und den niedrigeren Nettoertrag erhöhen, was zu niedrigeren Aktienkursen führen würde. B. Die Black-Scholes-Methode zur Bewertung von Aktienoptionen wurde nicht allgemein akzeptiert und ist willkürlich. 92. Ein Argument der Gegner des Vorschlags der FASB, dass Mitarbeiteraktienoptionen als Aufwand zu erfassen seien, sei, dass sie A. das historische Kostenprinzip verletzen könnte. B. die Kosten-Nutzen-Regel verletzen. C. verletzen die Materialitätskonzepte. D. gefährden die Einhaltung der Vertragsbedingungen. D. gefährden die Einhaltung der Vertragsbedingungen. 93. SFAS Nr. 123 wurde als Kompromiss für die ursprüngliche Position der FASB bezüglich Aktienoptionen veröffentlicht, da sie von den Unternehmen forderte, dass sie nach dem in APB Nr. 25 verwendeten Ansatz fortfährt. B. Benötigte Unternehmen zur Messung des beizulegenden Zeitwertes von Aktienoptionen und Berechnen. C. ermöglichte es Unternehmen, entweder den Ansatz der APB Nr. 25 zu wählen oder den Fair Value der Optionen aufzuwenden. D. hat jede Bezugnahme auf die Erfassung von Aufwendungen für Optionen aufgegeben. C. ermöglichte es Unternehmen, entweder den Ansatz der APB Nr. 25 zu wählen oder den Fair Value der Optionen aufzuwenden. 105. Die Abschlüsse der Abschlussprüfer müssen anerkennen, dass der Zinsaufwand ernsthaft sein kann A. die tatsächlichen Kosten der Fremdfinanzierung bei der Verwendung von Wandelschuldverschreibungen übertreiben. B. unterschätzen die tatsächlichen Kosten der Fremdfinanzierung, wenn Wandelschuldverschreibungen verwendet werden. C. Auswirkungen auf die Dividendenquote. D. Auswirkungen auf die erklärte Dividende. B. unterschätzen die tatsächlichen Kosten der Fremdfinanzierung, wenn Wandelschuldverschreibungen verwendet werden. 106. Welche der folgenden Aussagen korrekt beschreibt U. S. GAAP Bilanzierung von Wandelschuldverschreibungen und die Implikation dieser Anforderung A. Trennung von Schulden und Eigenkapitalkomponenten Zinsaufwand ist überbewertet. B. keine Trennung von Fremd - und Eigenkapitalkomponenten Zinsaufwand ist unterbewertet. C. keine Trennung von Fremd - und Eigenkapitalbestandteilen Zinsaufwand wird überbewertet. D. Trennung von Schulden und Eigenkapitalbestandteilen Zinsaufwand ist unterbewertet. B. keine Trennung von Schulden und Eigenkapitalkomponenten Zinsaufwand ist unterbewertet. Für das letzte Mal: ​​Aktienoptionen sind ein Aufwand Die Zeit ist gekommen, um die Debatte über die Bilanzierung von Aktienoptionen beenden die Kontroverse hat sich viel zu lange. Tatsächlich reicht die Regelung über die Berichterstattung von Aktienoptionen bis 1972 zurück, als das Board of Directors, der Vorgänger des Financial Accounting Standards Board (FASB), den APB 25 ausgestellt hat Werden mit dem inneren Wert der Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert der Aktie und dem Ausübungspreis der Option bewertet. Bei dieser Methode wurden den Optionen keine Kosten zugeordnet, wenn ihr Ausübungspreis auf den aktuellen Marktpreis festgelegt wurde. Die Begründung für die Regel war recht einfach: Weil kein Geld die Hände wechselt, wenn der Zuschuss erfolgt, ist die Ausgabe einer Aktienoption keine wirtschaftlich bedeutsame Transaktion. Das ist, was viele zu der Zeit dachten. Was mehr ist, war wenig Theorie oder Praxis 1972 zur Verfügung gestellt, um Unternehmen bei der Bestimmung des Wertes solcher untraded Finanzinstrumente zu führen. APB 25 war innerhalb eines Jahres veraltet. Die Veröffentlichung im Jahr 1973 der Black-Scholes-Formel löste einen enormen Boom an den Märkten für öffentlich gehandelte Optionen aus, eine Bewegung, die durch die Eröffnung der Chicago Board Options Exchange 1973 verstärkt wurde. Es war sicher kein Zufall, dass das Wachstum der gehandelten Optionsmärkte durch eine zunehmende Verwendung von Aktienoptionszuschüssen in der Führungskräfte - und Mitarbeitervergütung widergespiegelt wurde. Das National Centre for Employee Ownership schätzt, dass fast 10 Millionen Mitarbeiter im Jahr 2000 Aktienoptionen im Jahr 2000 weniger als 1 Million erhielten. In der Theorie und Praxis wurde schnell klar, dass Optionen jeder Art weit mehr wert waren als der von APB definierte intrinsische Wert 25. Der FASB hat 1984 eine Überprüfung der Aktienoptionspolitik eingeleitet und nach mehr als einem Jahrzehnt hitziger Kontroverse schließlich im Oktober 1995 SFAS 123 verabschiedet. Es empfahl jedoch keine Gesellschaften, die Kosten der gewährten Optionen anzugeben und ihren Marktwert zu bestimmen Unter Verwendung von Optionspreismodellen. Der neue Standard war ein Kompromiss, der eine intensive Lobbyarbeit von Geschäftsleuten und Politikern gegen die obligatorische Berichterstattung widerspiegelt. Sie argumentierten, dass Aktienoptionen eine der entscheidenden Komponenten in Amerika waren außergewöhnliche wirtschaftliche Renaissance, so dass jeder Versuch, die Rechnungsführungsregeln für sie zu ändern war ein Angriff auf Americas sehr erfolgreiches Modell für die Schaffung neuer Unternehmen. Zwangsläufig entschieden sich die meisten Unternehmen, die Empfehlung zu ignorieren, dass sie so vehement ablehnten und weiterhin nur den intrinsischen Wert zum Gewährungszeitpunkt, typischerweise Null, ihrer Aktienoptionszuschüsse aufnahmen. Anschließend sah der außerordentliche Boom der Aktienkurse Kritiker des Optionsausschusses wie Spoilsports aus. Aber seit dem Absturz ist die Debatte mit einer Rache zurückgekehrt. Die Spate von Corporate Accounting Skandalen im Besonderen hat gezeigt, wie unwirklich ein Bild von ihrer wirtschaftlichen Leistung viele Unternehmen haben gemalt in ihren Abschlüssen. In zunehmendem Maße haben Investoren und Regulierungsbehörden erkannt, dass optionale Vergütung ein wichtiger Verzerrungsfaktor ist. Hätte AOL Time Warner im Jahr 2001 beispielsweise die von SFAS 123 empfohlenen Mitarbeiterbeteiligungskosten ausgewiesen, hätte er einen operativen Verlust von rund 1,7 Milliarden anstatt der tatsächlich gemeldeten operativen Erträge von 700 Millionen erwiesen. Wir glauben, dass der Fall für die Aufwendung von Optionen überwältigend ist, und auf den folgenden Seiten prüfen und entlassen wir die Hauptansprüche derjenigen, die sich dagegen wehren. Wir zeigen, dass Aktienoptionszuschüsse im Gegensatz zu diesen Expertenargumenten echte Cash-Flow-Effekte aufweisen, die gemeldet werden müssen, dass die Art und Weise der Quantifizierung dieser Implikationen verfügbar ist, dass die Erfassung der Transaktion nicht akzeptabel ist Aussage und Bilanz, und dass die volle Anerkennung der Optionskosten nicht die Anreize von unternehmerischen Unternehmungen ausräumen muss. Wir diskutieren dann, wie Unternehmen über die Berichterstattung über die Kosten der Optionen auf ihre Gewinn-und Verlustrechnung und Bilanzen gehen könnte. Fallacy 1: Aktienoptionen stellen keine realen Kosten dar Es ist ein Grundprinzip der Rechnungslegung, dass Abschlüsse wirtschaftlich signifikante Transaktionen erfassen sollten. Niemand Zweifel, dass gehandelte Optionen erfüllen, dass das Kriterium Milliarden von Dollar wert sind gekauft und verkauft jeden Tag, entweder im Freiverkehr Markt oder am Austausch. Für viele Menschen, aber Unternehmen Aktienoptionen Zuschüsse sind eine andere Geschichte. Diese Transaktionen sind nicht wirtschaftlich bedeutend, ist das Argument, weil kein Bargeld die Hände wechselt. Als ehemaliger US-amerikanischer CEO Harvey Golub legte es in einem 8. August 2002, Wall Street Journal Artikel, Aktienoptionen Zuschüsse sind nie eine Kosten für das Unternehmen und sollte daher nie als Kosten auf der Gewinn-und Verlustrechnung erfasst werden. Diese Position widerspricht der wirtschaftlichen Logik, ganz zu schweigen von gesundem Menschenverstand, in mehrfacher Hinsicht. Für einen Anfang, Übertragungen von Wert müssen nicht beinhalten Übertragungen von Bargeld. Während eine Transaktion mit einem Geldbeleg oder einer Zahlung ausreicht, um ein beschreibbares Geschäft zu generieren, ist es nicht notwendig. Ereignisse wie der Austausch von Beständen für Vermögenswerte, die Unterzeichnung eines Mietvertrags, die Bereitstellung von künftigen Renten - oder Urlaubsleistungen für die laufende Beschäftigung oder der Erwerb von Materialien auf Kredit alle Trigger-Buchhaltungsgeschäfte, weil sie Wertübertragungen beinhalten, auch wenn keine Bargeldwechsel zum Zeitpunkt der Transaktion erfolgt. Auch wenn keine Bargeldwechsel Hände, die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitarbeiter ein Opfer von Bargeld, eine Opportunitätskosten, die berücksichtigt werden muss. Wenn ein Unternehmen Aktien anstelle von Optionen an die Mitarbeiter gewähren würde, würde jeder einverstanden sein, dass die Unternehmen für diese Transaktion das Geld kosten würden, das es sonst erhalten hätte, wenn es die Anteile zum aktuellen Marktpreis an Investoren verkauft hätte. Es ist genau das gleiche mit Aktienoptionen. Wenn ein Unternehmen Optionen an Mitarbeiter gewährt, verzichtet es auf die Möglichkeit, Bargeld von Underwritern zu erhalten, die diese Optionen nehmen und sie an einem wettbewerbsorientierten Optionsmarkt an Investoren verkaufen könnten. Warren Buffett machte diesen Punkt grafisch in einem 9. April 2002, Washington Post Spalte, als er erklärte: Berkshire Hathaway wird glücklich sein, Optionen anstelle von Bargeld für viele der Waren und Dienstleistungen, die wir verkaufen Corporate America erhalten. Die Gewährung von Optionen an Mitarbeiter, anstatt sie an Lieferanten oder Investoren über Underwriter verkaufen, beinhaltet einen tatsächlichen Verlust von Bargeld an die Firma. Es kann natürlich vernünftigerweise argumentiert werden, dass die Barvergütung durch die Ausgabe von Optionen an Arbeitnehmer, anstatt sie an Anleger zu verkaufen, durch das Bargeld, das das Unternehmen erhält, durch die Bezahlung seiner Mitarbeiter weniger Bargeld kompensiert wird. Als zwei weithin angesehene Ökonomen, Burton G. Malkiel und William J. Baumol, in einem 4. April 2002, Wall Street Journal Artikel: Eine neue, unternehmerische Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage, die Barausgleich erforderlich, um herausragende Arbeitnehmer zu bieten. Stattdessen kann es Aktienoptionen bieten. Aber Malkiel und Baumol folgen ihrer Beobachtung leider nicht zu ihrem logischen Schluß. Für den Fall, dass die Aktienoptionen nicht grundsätzlich in die Bewertung des Nettoeinkommens einbezogen werden, werden Unternehmen, die Optionen gewähren, die Entschädigungskosten unterschätzen, und es ist nicht möglich, ihre Rentabilitäts-, Produktivitäts - und Kapitalrendite-Maßnahmen mit denen der Volkswirtschaft zu vergleichen Gleichwertige Unternehmen, die ihr Vergütungssystem lediglich anders strukturiert haben. Die folgende hypothetische Abbildung zeigt, wie das passieren kann. Stellen Sie sich zwei Unternehmen, KapCorp und MerBod, konkurrieren in genau der gleichen Branche. Die beiden unterscheiden sich nur in der Struktur ihrer Mitarbeiterentschädigungspakete. KapCorp zahlt seine Arbeiter 400.000 in der Gesamtvergütung in Form von Bargeld während des Jahres. Zu Jahresbeginn stellt sie zudem durch ein Underwriting im Wert von 100.000 Optionen am Kapitalmarkt, das für ein Jahr nicht ausgeübt werden kann, aus und verlangt von seinen Mitarbeitern, 25 ihrer Ausgleichszahlungen zu verwenden, um die neu ausgegebenen Optionen zu erwerben. Der Netto-Mittelabfluss an KapCorp beträgt 300.000 (400.000 Ausgleichsaufwendungen abzüglich 100.000 aus dem Verkauf der Optionen). MerBods Ansatz ist nur geringfügig anders. Es zahlt seine Arbeiter 300.000 in bar und gibt ihnen direkt 100.000 Optionen von Optionen zu Beginn des Jahres (mit der gleichen Ein-Jahres-Ausübung Beschränkung). Wirtschaftlich sind die beiden Positionen identisch. Jedes Unternehmen hat insgesamt 400.000 Entschädigungen gezahlt, jedes hat 100.000 Wert von Optionen ausgegeben, und für jeden der Netto-Mittelabfluss beträgt 300.000, nachdem die Barmittel aus der Ausgabe der Optionen von der Barauszahlung für die Entschädigung abgezogen wurde. Mitarbeiter beider Unternehmen halten die gleichen 100.000 Optionen während des Jahres, die die gleichen Motivation, Anreiz und Retention-Effekte. Wie legitim ist ein Rechnungslegungsstandard, der es ermöglicht, dass zwei ökonomisch identische Transaktionen radikal unterschiedliche Zahlen produzieren werden. Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse wird KapCorp einen Ausgleich in Höhe von 400.000 Euro vornehmen und 100.000 Optionen in der Bilanz eines Aktionärskapitals anzeigen. Werden die Anschaffungskosten der an die Mitarbeiter entfallenden Aktienoptionen nicht als Aufwand erfasst, so wird MerBod nur einen Aufwand von nur 300.000 ausweisen und in seiner Bilanz keine Optionen ausweisen. Angenommen, ansonsten gleichen Einnahmen und Kosten, wird es aussehen, als ob MerBods Ergebnis 100.000 höher als KapCorps waren. MerBod scheint auch eine geringere Eigenkapitalbasis zu haben als KapCorp, obwohl die Erhöhung der Anzahl der ausgegebenen Aktien für beide Gesellschaften gleich sein wird, wenn alle Optionen ausgeübt werden. Aufgrund des niedrigeren Ausgleichsaufwands und der niedrigeren Eigenkapitalposition wird die Performance von MerBods mit den meisten analytischen Maßnahmen KapCorps weit überlegen sein. Diese Verzerrung ist natürlich jedes Jahr wiederholt, dass die beiden Unternehmen wählen die verschiedenen Formen der Entschädigung. Wie legitim ist ein Rechnungslegungsstandard, der zwei ökonomisch identische Transaktionen erlaubt, um radikal verschiedene Zahlen zu produzieren Fallacy 2: Die Kosten der Mitarbeiter-Aktienoptionen können nicht geschätzt werden Einige Gegner von Optionsausgaben verteidigen ihre Position auf praktische, nicht begriffliche Gründe. Optionspreismodelle können als Leitfaden für die Bewertung öffentlich gehandelter Optionen dienen. Aber sie können nicht den Wert der Mitarbeiteraktienoptionen erfassen, die private Verträge zwischen dem Unternehmen und dem Mitarbeiter für illiquide Instrumente sind, die nicht frei verkauft, vertauscht, als Sicherheiten verpfändet oder abgesichert werden können. Es stimmt zwar, dass ein Instrumentenmangel an Liquidität im Allgemeinen den Wert des Inhabers verringert. Aber die Inhaber Liquiditätsverlust macht keinen Unterschied, was es kostet der Emittent, um das Instrument zu schaffen, es sei denn, der Emittent irgendwie profitiert aus dem Mangel an Liquidität. Und für Aktienoptionen hat das Fehlen eines liquiden Marktes wenig Einfluss auf ihren Wert für den Inhaber. Die große Schönheit der Option-Pricing-Modelle ist, dass sie auf den Merkmalen der zugrunde liegenden Aktie basieren. Genau deshalb haben sie in den letzten 30 Jahren zum außergewöhnlichen Wachstum der Optionsmärkte beigetragen. Der Black-Scholes-Kurs einer Option entspricht dem Wert eines Portfolios von Aktien und Bargeld, der dynamisch verwaltet wird, um die Auszahlungen auf diese Option zu replizieren. Mit einem vollständig liquiden Bestand könnte ein ansonsten uneingeschränkter Anleger ein Optionsrisiko vollständig absichern und seinen Wert durch den kurzfristigen Verkauf des replizierenden Portfolios an Aktien und Geld abziehen. In diesem Fall wäre der Liquiditätsabschlag auf den Optionswert minimal. Und das gilt auch, wenn es keinen Markt für den Handel der Option direkt. Der Liquiditätsfaktor fehlt daher an Märkten für Aktienoptionen, die allein für sich genommen keinen Rabatt im Optionswert auf den Inhaber haben. Investmentbanken, Geschäftsbanken und Versicherungen sind mittlerweile weit über das grundlegende 30-jährige Black-Scholes-Modell hinaus gegangen, um Ansätze für die Preisgestaltung aller möglichen Optionen zu entwickeln. Exotische. Optionen, die über Vermittler, über den Ladentisch und über Börsen gehandelt werden. Optionen in Verbindung mit Währungsschwankungen. Optionen eingebettet in komplexe Wertpapiere wie Wandelschuldverschreibungen, Vorzugsaktien oder kündbare Schulden wie Hypotheken mit Prepaid-Features oder Zinscaps und - böden. Eine ganze Unterindustrie hat sich entwickelt, um Einzelpersonen, Unternehmen und Geldmarktmanagern zu helfen, diese komplexen Wertpapiere zu kaufen und zu verkaufen. Die derzeitige Finanztechnologie erlaubt es Unternehmen, alle Merkmale von Mitarbeiteraktienoptionen in ein Preismodell zu integrieren. Ein paar Investmentbanken werden sogar Preise für Führungskräfte, die ihre Aktienoptionen vor der Vesting-Hedge oder verkaufen, wenn ihr Unternehmen Optionsplan es erlaubt. Natürlich sind Formel-basierte oder Underwriters Schätzungen über die Kosten der Mitarbeiter Aktienoptionen weniger genau als Barauszahlungen oder Aktienzuschüsse. Aber die Jahresabschlüsse sollten danach streben, dass sie annähernd richtig sind, um die ökonomische Realität zu reflektieren, anstatt genau falsch zu sein. Die Führungskräfte setzen routinemäßig auf Schätzungen für wichtige Kostenelemente wie die Abschreibungen auf Sachanlagen und Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten wie zukünftige Umweltsanierungen und Abfindungen aus Produkthaftungsklagen und anderen Rechtsstreitigkeiten. Bei der Berechnung der Kosten für Arbeitnehmerrenten und sonstige Altersvorsorge werden beispielsweise versicherungsmathematische Schätzungen zukünftiger Zinssätze, Mitarbeiterbezugszinsen, Renteneintrittstermine, die Langlebigkeit der Mitarbeiter und deren Ehegatten sowie die Eskalation der künftigen medizinischen Kosten verwendet. Pricing-Modelle und umfangreiche Erfahrung machen es möglich, die Kosten für Aktienoptionen in einem bestimmten Zeitraum mit einer Präzision vergleichbar oder größer als viele dieser anderen Posten, die bereits auf Unternehmen Gewinn-und Verlustrechnung und Bilanzen. Nicht alle Einwände gegen die Anwendung von Black-Scholes und anderen Optionsbewertungsmodellen beruhen auf Schwierigkeiten bei der Schätzung der Kosten der gewährten Optionen. Zum Beispiel, John DeLong, in einem Juni 2002 Competitive Enterprise Institute Papier mit dem Titel The Stock Options Controversy und die New Economy, argumentiert, dass auch wenn ein Wert nach einem Modell berechnet wurden, würde die Berechnung Anpassung an den Wert für den Mitarbeiter reflektieren. Er ist nur halb rechts. Durch die Bezahlung von Mitarbeitern mit eigenen Aktien oder Optionen wird das Unternehmen dazu zwingen, hochgradig nicht diversifizierte Finanzportfolios zu halten, ein weiteres Risiko, das sich aus der Investition der Mitarbeiter im eigenen Humankapital ergibt. Da fast alle Personen risikoscheu sind, können wir erwarten, dass die Anleger wesentlich weniger Wert auf ihr Aktienoptionspaket legen als andere, besser diversifizierte Anleger. Schätzungen der Größenordnung dieser Mitarbeiter-Risiko-Discount-Tragfähigkeit Kosten, wie es manchmal von 20 bis 50 bezeichnet, abhängig von der Volatilität der zugrunde liegenden Aktien und der Grad der Diversifizierung der Mitarbeiter-Portfolio. Die Existenz dieser Tragfähigkeitskosten wird manchmal verwendet, um die anscheinend große Skala der optionalen Vergütung zu rechtfertigen, die an Top-Führungskräfte verteilt wird. Ein Unternehmen, das zum Beispiel seinen CEO mit 1 Million an Optionen, die im Wert von jeweils 1.000 liegen, belohnen kann (vielleicht perverserweise), dass es 2.000 statt 1.000 Optionen geben sollte, weil aus der Sicht des CEOs die Optionen wert sind Nur 500 Stück. (Wir weisen darauf hin, dass diese Argumentation unseren früheren Standpunkt bestätigt, dass Optionen ein Ersatz für Bargeld darstellen.) Aber während es vernünftig sein kann, bei der Entscheidung, wie hoch die aktienbasierte Vergütung (z Ein Führungskräfte Lohnpaket, ist es sicherlich nicht vernünftig zu lassen, Gewichtskosten beeinflussen, wie Unternehmen die Kosten der Pakete aufzeichnen. Die Jahresrechnung spiegelt die wirtschaftliche Perspektive des Unternehmens wider, nicht die Unternehmen (einschließlich der Arbeitnehmer), mit denen sie tätig ist. Wenn ein Unternehmen beispielsweise ein Produkt an einen Kunden verkauft, muss es nicht überprüfen, was das Produkt für diese Person wert ist. Sie zählt die erwartete Barauszahlung in der Transaktion als Umsatz. Wenn das Unternehmen ein Produkt oder eine Dienstleistung von einem Lieferanten kauft, prüft es nicht, ob der gezahlte Preis höher oder niedriger war als die Lieferanten oder was der Lieferant erhalten hätte, wenn er das Produkt oder die Dienstleistung anderweitig verkauft hätte. Das Unternehmen zeichnet den Kaufpreis als Bargeld oder Barausgleich, den er geopfert hat, um die Ware oder Dienstleistung zu erwerben. Angenommen, ein Bekleidungshersteller würde ein Fitness-Center für seine Mitarbeiter zu bauen. Das Unternehmen würde nicht tun, um mit Fitness-Clubs konkurrieren. Es würde das Zentrum errichten, um höhere Einnahmen aus gesteigerter Produktivität und Kreativität gesünderer, glücklicher Mitarbeiter zu generieren und die Kosten zu senken, die durch Mitarbeiterumsatz und Krankheit entstehen. Die Kosten für das Unternehmen sind eindeutig die Kosten für den Bau und die Instandhaltung der Anlage, nicht der Wert, den die einzelnen Mitarbeiter auf sie legen könnte. Die Kosten des Fitnesscenters werden als periodischer Aufwand erfasst, der auf die erwartete Umsatzsteigerung und die Senkung der mitarbeiterbezogenen Kosten locker abgestimmt ist. Die einzige vernünftige Begründung, die wir für die Kalkulation von Führungsoptionen unterhalb ihres Marktwertes gesehen haben, ergibt sich aus der Beobachtung, dass viele Optionen verfallen sind, wenn Mitarbeiter verlassen oder zu früh wegen der Risikoaversion der Mitarbeiter ausgeübt werden. In diesen Fällen wird das bestehende Eigenkapital der Aktionäre weniger verwässert als es sonst der Fall wäre oder gar nicht, wodurch die Entschädigungskosten der Gesellschaft reduziert würden. Während wir mit der grundlegenden Logik dieses Arguments einverstanden sind, können die Auswirkungen von Verfall und frühzeitiger Ausübung auf theoretische Werte grob übertrieben werden. (Siehe die tatsächlichen Auswirkungen der Verfall und frühe Ausübung am Ende dieses Artikels.) Die wirkliche Auswirkung von Verzug und frühe Ausübung Im Gegensatz zu Bargeld Gehalt können Aktienoptionen nicht von den einzelnen übertragen sie an alle anderen übertragen werden. Die Nichtübertragbarkeit hat zwei Effekte, die dazu führen, dass Mitarbeiteroptionen weniger wertvoll sind als herkömmliche Optionen, die auf dem Markt gehandelt werden. Erstens, Mitarbeiter verfällt ihre Optionen, wenn sie das Unternehmen verlassen, bevor die Optionen haben. Zweitens neigen die Mitarbeiter dazu, ihr Risiko zu reduzieren, indem sie ausgeübte Aktienoptionen viel früher als ein gut diversifizierter Anleger ausüben würden, wodurch das Potenzial für eine wesentlich höhere Auszahlung reduziert werden würde, wenn sie die Optionen zur Laufzeit gehalten hätten. Mitarbeiter mit ausgeübten Optionen, die in das Geld werden auch sie ausüben, wenn sie aufhören, da die meisten Unternehmen verlangen, Mitarbeiter zu verwenden oder verlieren ihre Optionen bei der Abreise. In both cases, the economic impact on the company of issuing the options is reduced, since the value and relative size of existing shareholders stakes are diluted less than they could have been, or not at all. Recognizing the increasing probability that companies will be required to expense stock options, some opponents are fighting a rearguard action by trying to persuade standard setters to significantly reduce the reported cost of those options, discounting their value from that measured by financial models to reflect the strong likelihood of forfeiture and early exercise. Current proposals put forth by these people to FASB and IASB would allow companies to estimate the percentage of options forfeited during the vesting period and reduce the cost of option grants by this amount. Also, rather than use the expiration date for the option life in an option-pricing model, the proposals seek to allow companies to use an expected life for the option to reflect the likelihood of early exercise. Using an expected life (which companies may estimate at close to the vesting period, say, four years) instead of the contractual period of, say, ten years, would significantly reduce the estimated cost of the option. Some adjustment should be made for forfeiture and early exercise. But the proposed method significantly overstates the cost reduction since it neglects the circumstances under which options are most likely to be forfeited or exercised early. When these circumstances are taken into account, the reduction in employee option costs is likely to be much smaller. First, consider forfeiture. Using a flat percentage for forfeitures based on historical or prospective employee turnover is valid only if forfeiture is a random event, like a lottery, independent of the stock price. In reality, however, the likelihood of forfeiture is negatively related to the value of the options forfeited and, hence, to the stock price itself. People are more likely to leave a company and forfeit options when the stock price has declined and the options are worth little. But if the firm has done well and the stock price has increased significantly since grant date, the options will have become much more valuable, and employees will be much less likely to leave. If employee turnover and forfeiture are more likely when the options are least valuable, then little of the options total cost at grant date is reduced because of the probability of forfeiture. The argument for early exercise is similar. It also depends on the future stock price. Employees will tend to exercise early if most of their wealth is bound up in the company, they need to diversify, and they have no other way to reduce their risk exposure to the companys stock price. Senior executives, however, with the largest option holdings, are unlikely to exercise early and destroy option value when the stock price has risen substantially. Often they own unrestricted stock, which they can sell as a more efficient means to reduce their risk exposure. Or they have enough at stake to contract with an investment bank to hedge their option positions without exercising prematurely. As with the forfeiture feature, the calculation of an expected option life without regard to the magnitude of the holdings of employees who exercise early, or to their ability to hedge their risk through other means, would significantly underestimate the cost of options granted. Option-pricing models can be modified to incorporate the influence of stock prices and the magnitude of employees option and stock holdings on the probabilities of forfeiture and early exercise. (See, for example, Mark Rubinsteins Fall 1995 article in the Journal of Derivatives . On the Accounting Valuation of Employee Stock Options.) The actual magnitude of these adjustments needs to be based on specific company data, such as stock price appreciation and distribution of option grants among employees. The adjustments, properly assessed, could turn out to be significantly smaller than the proposed calculations (apparently endorsed by FASB and IASB) would produce. Indeed, for some companies, a calculation that ignores forfeiture and early exercise altogether could come closer to the true cost of options than one that entirely ignores the factors that influence employees forfeiture and early exercise decisions. Fallacy 3: Stock Option Costs Are Already Adequately Disclosed Another argument in defense of the existing approach is that companies already disclose information about the cost of option grants in the footnotes to the financial statements. Investors and analysts who wish to adjust income statements for the cost of options, therefore, have the necessary data readily available. We find that argument hard to swallow. As we have pointed out, it is a fundamental principle of accounting that the income statement and balance sheet should portray a companys underlying economics. Relegating an item of such major economic significance as employee option grants to the footnotes would systematically distort those reports. But even if we were to accept the principle that footnote disclosure is sufficient, in reality we would find it a poor substitute for recognizing the expense directly on the primary statements. For a start, investment analysts, lawyers, and regulators now use electronic databases to calculate profitability ratios based on the numbers in companies audited income statements and balance sheets. An analyst following an individual company, or even a small group of companies, could make adjustments for information disclosed in footnotes. But that would be difficult and costly to do for a large group of companies that had put different sorts of data in various nonstandard formats into footnotes. Clearly, it is much easier to compare companies on a level playing field, where all compensation expenses have been incorporated into the income numbers. Whats more, numbers divulged in footnotes can be less reliable than those disclosed in the primary financial statements. For one thing, executives and auditors typically review supplementary footnotes last and devote less time to them than they do to the numbers in the primary statements. As just one example, the footnote in eBays FY 2000 annual report reveals a weighted average grant-date fair value of options granted during 1999 of 105.03 for a year in which the weighted average exercise price of shares granted was 64.59. Just how the value of options granted can be 63 more than the value of the underlying stock is not obvious. In FY 2000, the same effect was reported: a fair value of options granted of 103.79 with an average exercise price of 62.69. Apparently, this error was finally detected, since the FY 2001 report retroactively adjusted the 1999 and 2000 average grant-date fair values to 40.45 and 41.40, respectively. We believe executives and auditors will exert greater diligence and care in obtaining reliable estimates of the cost of stock options if these figures are included in companies income statements than they currently do for footnote disclosure. Our colleague William Sahlman in his December 2002 HBR article, Expensing Options Solves Nothing, has expressed concern that the wealth of useful information contained in the footnotes about the stock options granted would be lost if options were expensed. But surely recognizing the cost of options in the income statement does not preclude continuing to provide a footnote that explains the underlying distribution of grants and the methodology and parameter inputs used to calculate the cost of the stock options. Some critics of stock option expensing argue, as venture capitalist John Doerr and FedEx CEO Frederick Smith did in an April 5, 2002, New York Times column, that if expensing were required, the impact of options would be counted twice in the earnings per share: first as a potential dilution of the earnings, by increasing the shares outstanding, and second as a charge against reported earnings. The result would be inaccurate and misleading earnings per share. We have several difficulties with this argument. First, option costs only enter into a (GAAP-based) diluted earnings-per-share calculation when the current market price exceeds the option exercise price. Thus, fully diluted EPS numbers still ignore all the costs of options that are nearly in the money or could become in the money if the stock price increased significantly in the near term. Second, relegating the determination of the economic impact of stock option grants solely to an EPS calculation greatly distorts the measurement of reported income, would not be adjusted to reflect the economic impact of option costs. These measures are more significant summaries of the change in economic value of a company than the prorated distribution of this income to individual shareholders revealed in the EPS measure. This becomes eminently clear when taken to its logical absurdity: Suppose companies were to compensate all their suppliersof materials, labor, energy, and purchased serviceswith stock options rather than with cash and avoid all expense recognition in their income statement. Their income and their profitability measures would all be so grossly inflated as to be useless for analytic purposes only the EPS number would pick up any economic effect from the option grants. Our biggest objection to this spurious claim, however, is that even a calculation of fully diluted EPS does not fully reflect the economic impact of stock option grants. The following hypothetical example illustrates the problems, though for purposes of simplicity we will use grants of shares instead of options. The reasoning is exactly the same for both cases. Lets say that each of our two hypothetical companies, KapCorp and MerBod, has 8,000 shares outstanding, no debt, and annual revenue this year of 100,000. KapCorp decides to pay its employees and suppliers 90,000 in cash and has no other expenses. MerBod, however, compensates its employees and suppliers with 80,000 in cash and 2,000 shares of stock, at an average market price of 5 per share. The cost to each company is the same: 90,000. But their net income and EPS numbers are very different. KapCorps net income before taxes is 10,000, or 1.25 per share. By contrast, MerBods reported net income (which ignores the cost of the equity granted to employees and suppliers) is 20,000, and its EPS is 2.00 (which takes into account the new shares issued). Of course, the two companies now have different cash balances and numbers of shares outstanding with a claim on them. But KapCorp can eliminate that discrepancy by issuing 2,000 shares of stock in the market during the year at an average selling price of 5 per share. Now both companies have closing cash balances of 20,000 and 10,000 shares outstanding. Under current accounting rules, however, this transaction only exacerbates the gap between the EPS numbers. KapCorps reported income remains 10,000, since the additional 10,000 value gained from the sale of the shares is not reported in net income, but its EPS denominator has increased from 8,000 to 10,000. Consequently, KapCorp now reports an EPS of 1.00 to MerBods 2.00, even though their economic positions are identical: 10,000 shares outstanding and increased cash balances of 20,000. The people claiming that options expensing creates a double-counting problem are themselves creating a smoke screen to hide the income-distorting effects of stock option grants. The people claiming that options expensing creates a double-counting problem are themselves creating a smoke screen to hide the income-distorting effects of stock option grants. Indeed, if we say that the fully diluted EPS figure is the right way to disclose the impact of share options, then we should immediately change the current accounting rules for situations when companies issue common stock, convertible preferred stock, or convertible bonds to pay for services or assets. At present, when these transactions occur, the cost is measured by the fair market value of the consideration involved. Why should options be treated differently Fallacy 4: Expensing Stock Options Will Hurt Young Businesses Opponents of expensing options also claim that doing so will be a hardship for entrepreneurial high-tech firms that do not have the cash to attract and retain the engineers and executives who translate entrepreneurial ideas into profitable, long-term growth. This argument is flawed on a number of levels. For a start, the people who claim that option expensing will harm entrepreneurial incentives are often the same people who claim that current disclosure is adequate for communicating the economics of stock option grants. The two positions are clearly contradictory. If current disclosure is sufficient, then moving the cost from a footnote to the balance sheet and income statement will have no market effect. But to argue that proper costing of stock options would have a significant adverse impact on companies that make extensive use of them is to admit that the economics of stock options, as currently disclosed in footnotes, are not fully reflected in companies market prices. More seriously, however, the claim simply ignores the fact that a lack of cash need not be a barrier to compensating executives. Rather than issuing options directly to employees, companies can always issue them to underwriters and then pay their employees out of the money received for those options. Considering that the market systematically puts a higher value on options than employees do, companies are likely to end up with more cash from the sale of externally issued options (which carry with them no deadweight costs) than they would by granting options to employees in lieu of higher salaries. Even privately held companies that raise funds through angel and venture capital investors can take this approach. The same procedures used to place a value on a privately held company can be used to estimate the value of its options, enabling external investors to provide cash for options about as readily as they provide cash for stock. Thats not to say, of course, that entrepreneurs should never get option grants. Venture capital investors will always want employees to be compensated with some stock options in lieu of cash to be assured that the employees have some skin in the game and so are more likely to be honest when they tout their companys prospects to providers of new capital. But that does not preclude also raising cash by selling options externally to pay a large part of the cash compensation to employees. We certainly recognize the vitality and wealth that entrepreneurial ventures, particularly those in the high-tech sector, bring to the U. S. economy. A strong case can be made for creating public policies that actively assist these companies in their early stages, or even in their more established stages. The nation should definitely consider a regulation that makes entrepreneurial, job-creating companies healthier and more competitive by changing something as simple as an accounting journal entry. But we have to question the effectiveness of the current rule, which essentially makes the benefits from a deliberate accounting distortion proportional to companies use of one particular form of employee compensation. After all, some entrepreneurial, job-creating companies might benefit from picking other forms of incentive compensation that arguably do a better job of aligning executive and shareholder interests than conventional stock options do. Indexed or performance options, for example, ensure that management is not rewarded just for being in the right place at the right time or penalized just for being in the wrong place at the wrong time. A strong case can also be made for the superiority of properly designed restricted stock grants and deferred cash payments. Yet current accounting standards require that these, and virtually all other compensation alternatives, be expensed. Are companies that choose those alternatives any less deserving of an accounting subsidy than Microsoft, which, having granted 300 million options in 2001 alone, is by far the largest issuer of stock options A less distorting approach for delivering an accounting subsidy to entrepreneurial ventures would simply be to allow them to defer some percentage of their total employee compensation for some number of years, which could be indefinitelyjust as companies granting stock options do now. That way, companies could get the supposed accounting benefits from not having to report a portion of their compensation costs no matter what form that compensation might take. What Will Expensing Involve Although the economic arguments in favor of reporting stock option grants on the principal financial statements seem to us to be overwhelming, we do recognize that expensing poses challenges. For a start, the benefits accruing to the company from issuing stock options occur in future periods, in the form of increased cash flows generated by its option motivated and retained employees. The fundamental matching principle of accounting requires that the costs of generating those higher revenues be recognized at the same time the revenues are recorded. This is why companies match the cost of multiperiod assets such as plant and equipment with the revenues these assets produce over their economic lives. In some cases, the match can be based on estimates of the future cash flows. In expensing capitalized software-development costs, for instance, managers match the costs against a predicted pattern of benefits accrued from selling the software. In the case of options, however, managers would have to estimate an equivalent pattern of benefits arising from their own decisions and activities. That would likely introduce significant measurement error and provide opportunities for managers to bias their estimates. We therefore believe that using a standard straight-line amortization formula will reduce measurement error and management bias despite some loss of accuracy. The obvious period for the amortization is the useful economic life of the granted option, probably best measured by the vesting period. Thus, for an option vesting in four years, 148 of the cost of the option would be expensed through the income statement in each month until the option vests. This would treat employee option compensation costs the same way the costs of plant and equipment or inventory are treated when they are acquired through equity instruments, such as in an acquisition. In addition to being reported on the income statement, the option grant should also appear on the balance sheet. In our opinion, the cost of options issued represents an increase in shareholders equity at the time of grant and should be reported as paid-in capital. Some experts argue that stock options are more like contingent liability than equity transactions since their ultimate cost to the company cannot be determined until employees either exercise or forfeit their options. This argument, of course, ignores the considerable economic value the company has sacrificed at time of grant. Whats more, a contingent liability is usually recognized as an expense when it is possible to estimate its value and the liability is likely to be incurred. At time of grant, both these conditions are met. The value transfer is not just probable it is certain. The company has granted employees an equity security that could have been issued to investors and suppliers who would have given cash, goods, and services in return. The amount sacrificed can also be estimated, using option-pricing models or independent estimates from investment banks. There has to be, of course, an offsetting entry on the asset side of the balance sheet. FASB, in its exposure draft on stock option accounting in 1994, proposed that at time of grant an asset called prepaid compensation expense be recognized, a recommendation we endorse. FASB, however, subsequently retracted its proposal in the face of criticism that since employees can quit at any time, treating their deferred compensation as an asset would violate the principle that a company must always have legal control over the assets it reports. We feel that FASB capitulated too easily to this argument. The firm does have an asset because of the option grantpresumably a loyal, motivated employee. Even though the firm does not control the asset in a legal sense, it does capture the benefits. FASBs concession on this issue subverted substance to form. Finally, there is the issue of whether to allow companies to revise the income number theyve reported after the grants have been issued. Some commentators argue that any recorded stock option compensation expense should be reversed if employees forfeit the options by leaving the company before vesting or if their options expire unexercised. But if companies were to mark compensation expense downward when employees forfeit their options, should they not also mark it up when the share price rises, thereby increasing the market value of the options Clearly, this can get complicated, and it comes as no surprise that neither FASB nor IASB recommends any kind of postgrant accounting revisions, since that would open up the question of whether to use mark-to-market accounting for all types of assets and liabilities, not just share options. At this time, we dont have strong feelings about whether the benefits from mark-to-market accounting for stock options exceed the costs. But we would point out that people who object to estimating the cost of options granted at time of issue should be even less enthusiastic about reestimating their options cost each quarter. We recognize that options are a powerful incentive, and we believe that all companies should consider them in deciding how to attract and retain talent and align the interests of managers and owners. But we also believe that failing to record a transaction that creates such powerful effects is economically indefensible and encourages companies to favor options over alternative compensation methods. It is not the proper role of accounting standards to distort executive and employee compensation by subsidizing one form of compensation relative to all others. Companies should choose compensation methods according to their economic benefitsnot the way they are reported. It is not the proper role of accounting standards to distort executive and employee compensation by subsidizing one form of compensation relative to all others. A version of this article appeared in the March 2003 issue of Harvard Business Review .


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